1893
die Eltern der Schulkinder, wenigstens die der Konfirmanden. Auf Antrag kann auch anderen Lehrern und Lehrerinnen der selben Inspektion Zutritt zur Feier gewährt werden.
c. Sie setzt sich zusammen aus Gebet, allgemeinem Gesange, aus Chorgesange und Vorträgen der Schüler, den Mittelpunkt bildet eine Ansprache, die der Lehrer(der erste Lehrer) hält, falls nicht ein die Schule leitender Rektor dieselbe übernimmt. Dem Schulinspektor ist unbenommen, an geeigneter Stelle das Wort zu ergreifen.
d. die Vorbereitungen zur Feier werden( nach Verabredung mit dem Ortsschulinspektor, dem Rektor oder dem ersten (Haupt-) Lehrer, von dem Lehrer vollzogen.
2. Der zweite Teil der Osterprüfung besteht in der Ausstellung von Schülerarbeiten.
a. Ist ein besonderer Raum für solche vorhanden, so wird sie unmittelbar an die unter c. dargestellte Feier angeschlossen. Ist nur ein Raum für beide Zwecke verfügbar, so werden die Arbeiten am Nachmittag vor der Prüfung ausgestellt und rechtzeitig wieder entfernt.
b. Zu dieser Ausstellung haben die oben 1. bezeichneten Personen zutritt, soweit