eine 3klassige Schule mit 3 Lehrerwohnungen (1verh. U. 2 unverh) zu errichten.
Der Hauptlehrer Hanft war bereit als Nutznießer des als Bauplatz in Frage gekommene Grundstück gegen Entschädigung abzutreten, falls zum wenigsten seine Klasse im neuen Schulhause Unterkunft findet. Von der Königl. Regierung wurde in einem schriftl. Bescheid diesem Ersuchen nicht entsprochen; daher erklärte der Chronist, sein Grundstück nicht abtreten zu wollen.
In einer erneuten Verhandlung unter Vorsitz des Herrn von Rohrscheid wurde von der Schulsorintät beschlossen: Brossen scheidet ohne Ansprüche an das Schulvermögen aus u. ist selbstverständlich als zur hies. Kirche gehörig, gehalten zu der Unterhaltung des Küsterei u. des Küsters wie seither weiter beizutragen.