12.10.03 Schuleinweihung
2. Der Kirchendiener hat für die Reinhaltung der Kirche zu sorgen, an jedem Sonnabend die Kirche zu fegen, und etwas später die sämtlichen Sitzplätze abzustäuben, auch die Sakristei (Kirchenraum für den Geistlichen) staubfrei zu halten. – Er hat zweimalig im Jahr (Frühling u. Herbst) bei trockenem Wetter die Kokosläufer u. Teppiche abzuheben u. Draußen auszuklopfen, die Wände abzukehren, die Kirche und Sakristei zu scheuern, auf den Boden zwischen den Bänken feucht aufzunehmen und die Läufer und Teppiche wieder ordentlich zu legen und zu befestigen.
3. Er hat vor jedem Gottesdienst und kirchlichen Handlung nachzusehen, ob alles in Ordnung ist, und nach demselben alles wieder in Ordnung zu bringen, auch während desselben jede Störung innerhalb oder außerhalb der Kirche zu beseitigen. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, daß bei Trauungen etc. nur solche Personen in der Kirche zugelassen werden, welche der Feier angemessen gekleidet sind, sowie das Frauen und Mädchen im Schiff der Kirche Platz nehmen.
4. Da der Chronik die Dienst.A. beigefügt werden kann, so ist eine w. Absch. Hier nicht nötig.
Heute also am 12.10.03 fand die Einweihung der neuen Schule statt. Es ist ein stattl. Gebäude mit 3 Klassen- u. 3 Wohnräumen. Die Einweihungsrede hielt vor dem Schulhause vor vers. Klassen u. den Mitgliedern des Schulvorstandes der Ortsschulinspektor Herr