1889
Zufolge Erhöhung des staatlichen Beitrags zu den Kosten des Volksschulwesens wurde vom 1. April ab statt der im vorigen Jahre gewährten 600 M. nunmehr 800 M., nämlich 500 M. für die 1ste und 300 M. für die 2te Lehrerstelle gezahlt und ist daher das Schulgeld auf 10 Pfennig pro Kind und Monat herabgesetzt worden. (Vom Kreisausschuss unterm 22. August auf zunächst 5 Jahre genehmigt. Der Zuschlag zur Aufbringung der Nebenausgaben besteht fort.)
Auch den Lehrern brachte in gleicher Session beratenes und sanktioniertes Gesetz Gutes und Freudiges. Zunächst wurden die Alterszulagen, die bisher bei 12 vollen Dienstjahren 90 M., bei 20 zurückgelegten Dienstjahren 180 M. betrugen, in der Weise erhöht und abgestuft, dass schon nach vollendeter 10 jähriger Dienstzeit 100 M., nach 20 Dienstjahren 200M. und nach 30jährigem Wirken 300 M. in vierteljährlichen Raten gezahlt wurden. Außerdem aber sind die Lehrer, nachdem die bezügl. Übrigen Staatsbeamten schon seit einer Reihe von Jahren sich dieser Erleichterung bzw. Vergünstigung erfreut, nun auch von der Entrichtung der Reliktenbeiträge (für Hinterbliebene, der Übers.) von jährlich 15 M. befreit worden.