1887/1888
Im Laufe des Schuljahres und zwar gleich nach Beginn desselben waren zwei zwölfjährige Schulmädchen von Brossen aus dem Grunde nach Mumsdorf (Altenb. Frenzdorf) in Dienst gegangen, um nach Altenburgischer Observanz nach vollendeten 13ten Lebensjahre confirmiert und aus der Schule entlassen zu werden. Diese Angelegenheit veranlasste eine Erörterung der beiderseitigen preußischen und altenburgischen vorgesetzten Behörden, wodurch klar gestellt wurde, dass preußische Kinder, auch wenn in altenb. Ortschaften in Dienst gegangen sind, dennoch erst mit dem nach preuß. Gesetz bestimmten Alter die Schule verlassen dürfen.
Ein anderes 13 jähriges Mädchen von Brossen versuchte ein Mumsdorfer Gutsbesitzer im Dec., also fast mitten im Semester in seinem Dienst aus hiesiger Schule zunehmen. Da aber von hier aus beharrlich das Entlassungszeugnis verweigert wurde, so musste das Mädchen trotz der schlechten Witterung bis Ostern in Mumsdorf die Schule besuchen. Mit Beginn der Schule nach den Ernteferien 1888 kam sie in die hiesige Schule zurück.