enthalten, beantragten Ende 1873 die berechtigten die Verwandlung in bewegliche Roggenernte. Bis jetzt werden hier noch die Abgaben in der alten Weise entrichtet.
Die Ostereier konnten als eine persönliche Abgabe nicht mit zur Ablösung gebracht werden und müssen nach wie vor in der Osterwoche von dem Lehrer angefordert werden.
Der Neujahrsingumgang ist schon seit mehreren Jahren (1876) eingestellt worden und werden auf Zeit seines Hierseins dem Lehrer aus der Kirchenkasse jährlich zu Neujahr 75 Mark Entschädigung gezahlt. Ebenso wird für die infolge Abschaffung des Zymbels in Wegfall gekommene Zymbeleinnahmen am Ernte- und Kirchweihfest dem Lehrer eine Entschädigung von 2,50 Mark gewährt.
Früher ist mit der Stelle auch noch das Läuteamt verbunden gewesen, doch ist dieses sowie das Aufziehen der Turmuhr seit langen Jahren einen eigens dazu angestellten Läuter übertragen wurden, der dafür außer einer jährlichen Remuneration aus der Kirchkasse (jetzt 51 Mark) das sogenannte Läutebrot (Gebühren für Verläuten bei Sterbefällen) und außerdem noch 9 Mark jährlich vom Lehrer bezieht. Der merkwürdigen früheren Verbindung eines Pfannenmeisteramtes mit hiesiger Schulstelle, ist schon oben Erwähnung