Chronik 2021/22
Staatliche Regelschule & Medienschule "Geschwister Scholl"
Wiederbeginn im Jahr 2022

Liebe Schülerinnen & Schüler, liebe Eltern,

seit gestern (28.Dezember 2021) gelten präzisierte Regelungen zum Wiederbeginn im neuen Jahr 2022 und eine neue


Meuselwitz, 29. Dezember 2021


Neu auf den Webseiten des TMBJS wurden außerdem folge Hinweise veröffentlicht:

...
Am 3. und 4. Januar 2022 wird eine Notbetreuung ohne Zugangsvoraussetzung für die Klassenstufen 1 bis 6 sowie alle Klassenstufen der Förderschulen angeboten.

Während dessen wird an den Schulen die Infektionslage unter Schülerinnen und Schülern sowie Personal festgestellt, beispielsweise welche Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aktuell infiziert, sich in Quarantäne befinden oder bereits seit kurzem genesen sind. Mit diesen Informationen wird schulspezifisch festgelegt, in welcher Form der Unterricht ab 5. Januar 2022 umgesetzt wird.

Je nach Infektionsgeschehen an der Schule kann eingeschränkter Präsenzbetrieb erfolgen durch:

  • Unterricht in festen Lerngruppen für die ganze Schule oder einzelne Klassenstufen, an der gesamten Förderschule und allgemein bildenden Schulen bis Klassenstufe 6,
  • Wechselunterricht ab Klassenstufe 7 für die weiterführenden Schulen oder deren einzelne Klassen- oder Jahrgangsstufen, dies gilt nicht für Förderschulen
  • Distanzunterricht für einzelne Klassen- oder Jahrgangsstufen oder die gesamte Schule, in Abstimmung mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt. (Notbetreuung für die Klassenstufen 1 bis 6 wird eingerichtet.)

Sollten Maßnahmen im eingeschränkten Präsenzbetrieb erforderlich sein, haben Unterricht in festen Lerngruppen bzw. Wechselunterricht Vorrang. Sind diese beiden Maßnahmen aufgrund der Corona-Infektionslage in der betreffenden Schule nicht ausreichend, kann das zuständige Staatliche Schulamt über Distanzunterricht für die ganze Schule entscheiden.
...

Den vollen Wortlaut erhalten Sie auf der folgenden Internetseite des TMBJS:
Webseite
Diese Regelungen entsprechen nun den Festlegungen aus der Allgemeinverfügung.
In den ersten beiden Schultagen des neuen Jahres werden wir über die weitere Vorgehensweise an unserer Schule nach "Analyse der Lage" entscheiden. Die Gestaltung des Unterrichts wird also sehr kurzfristig entschieden. Achten Sie also bitte auf die Hinweise der Klassenleiter und auf dieser Webseite.

Zu diesen Hinweisen gibt es einen Link zum Erhalt eines Antrages für die Notbetreuung der Schülerinnen & Schüler. Sie erreichen das Formular auch unter dem folgenden Link:

Die Schulleitung
(29.12.2021 - 10:00 Uhr)