Chronik 2021/22
Staatliche Regelschule & Medienschule "Geschwister Scholl"

Wiederbeginn im Jahr 2022

Liebe Schülerinnen & Schüler, liebe Eltern,

seit gestern (28.Dezember 2021) gelten präzisierte Regelungen zum Wiederbeginn im neuen Jahr 2022 und eine neue


Meuselwitz, 28. Dezember 2021


Auf den Webseiten des TMBJS wurden außerdem folge Hinweise veröffentlicht:

Für die Tage nach dem Jahreswechsel gilt an Thüringer Schulen folgendes:

  • Kein regulärer Unterricht am 3. und 4. Januar 2022 zur Kontaktminimierung und Vorbereitung für die Schulen. Das Bildungsministerium appelliert an alle Familien mit schulpflichtigen Kindern, diese nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Die Schulen bieten in diesen zwei Tagen eine Notbetreuung ohne Zugangsvoraussetzungen für die Klassenstufen 1 bis 6 an, die Förderschulen für alle Klassenstufen.
  • Distanzunterricht vom 5. bis 14. Januar 2022. Eine Notbetreuung findet ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 statt, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, und für alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Sonderpädagogische Fachkräfte und weitere an Schule Tätige werden dabei als kritische Infrastruktur eingeordnet, ebenso das Personal an Kindergärten und Kindertagespflegepersonen.
  • Eine Ausnahmemöglichkeit vom Distanzunterricht gilt für den Abiturjahrgang 2022 sowie für Abschlussklassen der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen. Detailregelungen zur Notbetreuung werden in den kommenden Tagen bekanntgegeben.
  • Wechselunterricht und feste Gruppen ab 17. Januar 2022: In den Klassenstufen der Primar- und Sekundarstufe I findet Unterricht in der festen Gruppe und in Wechselmodellen statt. Die Schulen erhalten hier weiten Gestaltungsspielraum. In der Sekundarstufe II kann ebenfalls mit Wechselmodellen gearbeitet werden.
  • Bis auf weiteres bleibt es bei der zweimaligen Testung pro Woche. Das TMBJS plant, weitere größere Testbestellungen noch in diesem Jahr auszulösen, und wird die Bereitstellung der dafür nötigen Mittel beim Thüringer Finanzministerium beantragen.
  • Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Für das schulische Personal wird geprüft, ob eine zeitnahe Umstellung auf FFP2-Masken erfolgen kann.
  • Betretungsverbote: Wie bisher gelten Betretungsverbote für symptomatische Personen. Neu ist, dass auch Personen, die die Teilnahme am Testen und/oder das Tragen einer Maske verweigern, die Schulen nicht betreten dürfen. Solche Schülerinnen und Schüler haben auch keinen Anspruch auf Notbetreuung.

Den vollen Wortlaut erhalten Sie auf der folgenden Internetseite des TMBJS:
Webseite
Zu diesen Hinweisen gibt es einen Link zum Erhalt eines Antrages für die Notbetreuung der Schülerinnen & Schüler. Sie erreichen das Formular auch unter dem folgenden Link:

Die Schulleitung
(29.12.2021 - 09:00 Uhr)